Konditionen und AGBs
1 Allgemeine Einkaufsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen
abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt. Ein Schweigen durch uns auf mitgeteilte
anders lautende Bedingungen des Lieferanten bedeutet keine Anerkennung dieser Bedingungen. Auch ist
unser Schweigen auf entgegenstehende Auftragsbestätigungen nicht als Einverständnis anzusehen. Diese
Bedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art. Ihre entgegenstehenden Bedingungen gelten
auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder bestellte Waren vorbehaltlos
annehmen. Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
2. Jede Abweichung einer Auftragsbestätigung von unseren Bestellungen gilt als Ablehnung unseres Auftrages.
Erfolgt die Lieferung dennoch, so ist dies unwiderleglich als Einverständnis mit unseren
Einkaufsbedingungen anzusehen. Unsere Bestellungen sowie Änderungen oder Ergänzungen zu den
Bestellungen bedürfen der Schriftform. Wir sind berechtigt, unsere Bestellung kostenfrei zu widerrufen, wenn
Sie uns diese nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt unverändert schriftlich bestätigen.
3. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten.
§ 2 Vertragsabschluss, Vertragsunterlagen
1. Unsere Bestellungen sowie Änderungen oder Ergänzungen zu den Bestellungen bedürfen der Schriftform.
Wir sind berechtigt, unsere Bestellung kostenfrei zu widerrufen, wenn Sie uns diese nicht innerhalb von 10
Tagen nach Erhalt unverändert schriftlich bestätigen. Bestätigte Termine sind Fixtermine. Mündlich oder
fernmündlich erteilte Aufträge werden erst durch unsere Bestätigung, schriftlich, per Telefax oder E-Mail,
wirksam.
2. Angebote des Lieferanten und dessen in diesem Zusammenhang gefertigten Ausarbeitungen sind
für uns kostenfrei.
3. Alle Werkzeuge, Modelle, Muster, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen, welche wir dem Lieferanten überlassen, bleiben unser Eigentum und dürfen ohne Einwilligung Dritten nicht zur Kenntnis gebracht
werden.
4. Der Lieferant verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen oder sonstigen Informationen, die
ihm durch die Geschäftsbeziehung mit uns bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Er hat seine
Vorlieferanten / Subunternehmer entsprechend zu verpflichten. Diese Verpflichtung besteht auch nach dem
Ende der Geschäftsbeziehung fort.
5. Wir können Änderungen des Liefergegenstandes bzw. des Leistungsgegenstandes auch nach
Vertragsabschluss verlangen, soweit dies dem Lieferanten zumutbar ist. Dabei sind die Auswirkungen auf
beide Vertragsschließenden, insbesondere hinsichtlich der Mehr- oder Minderkosten sowie der Liefer- und
Leistungstermine angemessen zu berücksichtigen.
§ 3 Preise, Zahlungen
1. Preise sind Festpreise einschließlich Verpackung bis zur vereinbarten Empfangsstelle.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten. Mit dem Preis sind alle Leistungen und
Nebenleistungen abgegolten, die nach den Angebotsunterlagen und Zeichnungen oder Kataloge des
Lieferanten zur abnahmefähigen Herstellung der im Vertrag genannten Gesamtleistung gehören. Ebenfalls
abgegolten sind sämtliche etwaigen Zuschläge, Steuern und Abgaben, mit Ausnahme der Umsatzsteuer und
der Zollkosten. Bei Lieferung / Leistungen, die aus einem der EU angehörenden Land außerhalb
Deutschlands erfolgen, ist Ihre EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben. Sie verpflichten sich überdies, im Rahmen der jeweils aktuellen Verordnungen geforderte Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beizubringen.
Sie werden in Ihrer Auftragsbestätigung oder Rechnung ausfuhrgenehmigungspflichtige Positionen
kennzeichnen. Importierte Waren sind verzollt zu liefern. Die diesbezüglich erforderlichen Formalitäten sind
durch den Lieferanten entsprechend zu veranlassen und abzuwickeln.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es dem Lieferanten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung
nicht gestattet ist, uns als Anmelder bei der Zollmeldung zu benennen. Gibt der Lieferant uns ohne Vollmacht
als Anmelder bei den Zollbehörden an und werden wir deshalb von den Zollbehörden in Anspruch
genommen, haben wir gegenüber dem Lieferanten Anspruch auf Ersatz des eingetretenen Schadens,
insbesondere auf Erstattung der von uns zu leistenden Zahlungen an die Zollbehörden. Sollte bei Lieferung
aus dem Zollausland unsere Mitwirkung an der Zollein- und Ausfuhrabwicklung erforderlich sein, hat der
Lieferant dies so rechtzeitig wie möglich mit uns abzusprechen und mit uns schriftlich zu vereinbaren.
Die Kosten der Verzollung tragen wir. Der Lieferant verpflichtet sich, uns gleichzeitig mit der Bestätigung der
Bestellung über das Entstehen der mit der Verzollung verbundenen Kosten und deren voraussichtliche
Höhe, als auch unsere notwendige Mitwirkung schriftliche zu informieren. Wir sind zum Rücktritt des
Vertrages berechtigt, soweit die Kosten der Verzollung einen bestimmten Rahmen sprengen. Aufrechnungsund
Zurückbehaltungsrecht stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.
2. Fällige Rechnungen sind in Euro auszustellen. Alle Rechnungen müssen uns in einfacher Ausfertigung mit
sämtlichen zugehörigen Unterlagen und Daten nach Lieferung übermittelt werden.
3. Wir zahlen grundsätzlich alle vorliegenden und fälligen Rechnungen unter Abzug von
3 % Skonto, je nach Rechnungseingang, zum 15. oder Ultimo des Monats. Rechnungen ohne Skontoabzug
werden zum 15. oder Ultimo des übernächsten Monats bezahlt.
4. Wir sind berechtigt, mit Forderungen unserer Tochter- bzw. Schwestergesellschaften gegen den Lieferanten
aufzurechnen.
§ 4 Versand, Verpackung, Liefertermine, Gefahrübergang
1. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Teillieferungen bedürfen unserer Zustimmung. Sind
Verzögerungen für die Lieferung oder Leistung zu erwarten oder eingetreten, so sind wir unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen.
2. Lieferungen sind uns durch eine Versandanzeige anzukündigen, in welcher Art, Menge und Gewicht der
Ware anzugeben sind. Versandanzeigen, Frachtbriefe, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz haben
unsere Bestellnummer zu tragen.
3. Verpackungsmaterialien sind nur in dem erforderlichen Umfang zu verwenden und vom Lieferanten
entsprechend der Verpackungsverordnung kostenlos zurückzunehmen. Leistungsort für die
Rücknahmepflicht ist der Ort der Übergabe der Ware.
4. Werden uns ausnahmsweise Verpackungen gesondert berechnet, so können wir diese gegen eine
Vergütung von 2/3 des sich aus der Rechnung ergebenden Werts frachtfrei an den Lieferanten zurückgeben.
5. Der Lieferant hat vereinbarte Lieferfristen und Termine unbedingt einzuhalten. Nach erfolglosem Ablauf einer
Nachfrist sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern. Zum Rücktritt
sind wir auch dann berechtigt, wenn Sie die Verzögerung nicht verschuldet haben.
6. Im Falle des Verzuges haftet der Lieferant nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine etwa vereinbarte
Vertragsstrafe für den Fall verspäteter Lieferung oder Leistung bleibt unberührt.
7. Im Falle des Lieferverzuges sind wir berechtigt, einen pauschalierten erzugsschaden in Höhe von 0,5 %
des Lieferwertes pro angefangene Kalenderwoche zu verlangen, jedoch nicht mehr als maximal 5 % des
Warenwertes.
8. Bei vorfristiger Anlieferung sind wir berechtigt, die Ware an den Lieferanten zurückzuschicken. Sehen wir
davon ab, so lagert die Ware bis zum Liefertermin bei uns auf Kosten und Gefahr des Lieferanten.
9. Höhere Gewalt sowie Arbeitskämpfe befreien den Lieferanten und auch uns von den dadurch betroffenen
Leistungspflichten. Wir werden im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen
geben und unsere Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen anpassen. Dieselbe Verpflichtung obliegt
dem Lieferanten.
§ 5 Eigentumsverhältnisse, Forderungsabtretung
1. Ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Lieferanten sowie Dritter ist ausgeschlossen. Der Lieferant kann
seine Forderungen gegen uns nur mit unserer Einwilligung abtreten.
2. Das von uns im Rahmen eines Vertrages dem Lieferanten zur Verarbeitung ggf. übergebene Material bleibt
unser Eigentum. Eine Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen Stoffen erfolgt ausschließlich
in unserem Auftrag, so dass wir anteilig Miteigentümer an der neuen Sache werden. Eine Verbindung mit
anderen beweglichen Sachen, die als Hauptsachen anzusehen sind, darf nur mit unserer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung erfolgen. Der Lieferant haftet uns für Verlust oder Beschädigung unseres
Eigentums.
3. Der Lieferant kann gegenüber unseren Ansprüchen nur mit unstrittigen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
4. Der Lieferant darf gegen uns bestehende Forderungen weder abtreten noch verpfänden. Jeder verlängerte
oder erweiterte Eigentumsvorbehalt ist ausgeschlossen.
§ 6 Mängelrüge und Gewährleistung
Der Lieferant haftet für seine Leistungen uneingeschränkt nach Maßgabe des Gesetzes, im Übrigen
nach Maßgabe folgender Regelungen:
1. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir zur Nachbesserung des Liefergegenstandes auf Kosten des Lieferanten
berechtigt, wenn wir an der schnellen Benutzung des Liefergegenstandes aufgrund der Umstände des Falles
ein besonderes Interesse haben und aus Zeitgründen eine Nachbesserung durch den Lieferanten nicht
möglich ist. Vor Beginn der Nachbesserung werden wir den Lieferanten hiervon schriftlich (auch per Telefax
oder E-Mail) unterrichten.
2. Eine Wareneingangskontrolle findet durch uns nur im Hinblick auf äußerlich erkennbare Schäden und von
außen erkennbaren Abweichungen in Identität und Menge statt. Mängelrügen hinsichtlich derartiger
offenkundiger Mängel sind rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 10 Werktagen nach Ablieferung erhoben
werden. Zahlungen bedeuten keinen Verzicht auf das Rügerecht. Beanstandete Ware nehmen wir nur für
Rechnung und Gefahr des Verkäufers ab und lagern sie in seinem Namen ein.
Wir behalten uns vor, eine
weitergehende Wareneingangsprüfung durchzuführen. Im Weiteren rügen wir Mängel, sobald sie nach den
Gegebenheiten des Ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden. Insofern verzichten Sie auf
den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
Der Lieferant sichert zu, seine Lieferungen/Leistungen nach den vereinbarten Spezifikationen, dem neuesten
Stand der Technik in handelsüblicher Art und Weise zu erbringen und vor Auslieferung eine eingehende
Funktions- und Qualitätskontrolle durchzuführen. Bei mangelhafter Leistung haftet der Lieferant auch für
Schäden, die uns im ordentlichen Geschäftsgang vor der Verarbeitung der Waren durch nicht erkannte
Mängel der gelieferten Waren entstehen. Der Verkäufer stellt uns in diesem Falle von
Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Erbringen Sie im Wesentlichen gleiche oder gleichartige Lieferungen
oder Leistungen nach schriftlicher Abmahnung erneut mangelhaft und verspätet, so sind wir zum sofortigen
Rücktritt berechtigt. Unser Rücktrittsrecht umfasst in diesem Falle auch solche Lieferungen und Leistungen,
die Sie aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis zukünftig noch an uns zu erbringen verpflichtet
sind. Sie stellen uns im Übrigen von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte - gleich aus welchem
Rechtsgrund - wegen eines Sach- oder Rechtsmangels oder eines sonstigen Fehlers eines von Ihnen gelieferten Produktes gegen uns erheben, uns erstatten uns die notwendigen Kosten unserer
diesbezüglichen Rechtsverfolgung.
3. Die Gewährleistung beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang. Die Geltung längerer gesetzlicher
Fristen bleibt unberührt.
4. Der Lieferant stellt uns von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit er für den die Haftung
auslösenden Fehler einzustehen hat.
5. Der Lieferant garantiert die Nachlieferung von Ersatzteilen bzw. Baugruppen 10 Jahre ab Lieferdatum.
§ 7 Urheberrecht
1. Der Lieferant steht dafür ein, dass durch die Lieferung bzw. Leistung gewerbliche Schutzrechte und
Urheberrechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns die Nutzung der Lieferung einschließlich etwaiger
Reparaturen, Änderungen oder Ergänzungen der gelieferten Gegenstände im In- und Ausland zu
ermöglichen und uns diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
2. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Genehmigung zur Benutzung der betreffenden Liefergegenstände und Leistungen vom Berechtigten zu bewirken.
§ 8 Sonstiges
1. Der Lieferant ist nicht berechtigt, ohne unsere schriftliche Einwilligung den Auftrag oder
wesentliche Teile davon durch Dritte ausführen zu lassen.
2. Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten speichern, die mit unserer Geschäftsbeziehung zu
Ihnen zusammenhängen und diese Daten auch an mit uns verbundene Unternehmen übermitteln.
3. Erfüllungsort ist die vereinbarte Empfangsstelle.
4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Auftraggebers.
5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der
Verweisungsvorschriften des Deutschen Internationalen Privatrechtes.
6. Sollte eine oder mehrere der aufgeführten Geschäftsbedingungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Beide Vertragspartner sind dazu
verpflichtet, hierdurch entstehende Lücken durch eine Bestimmung auszufüllen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der weggefallenen Regelung entspricht.
Stand 1. Juli 2007